Betriebswappen des ehemaligen VEB Stadtwirtschaft Halberstadt

Gibt es Rechte, die die Nutzung von Wappen verbieten?
Ja, der unbefugte Gebrauch von Bundes- und Landeswappen ist nach §124 aus dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) verboten.
Sie dürfen aber dennoch benutzt werden, wenn die Nutzung eines solchen Wappens der reinen Information dient. Es darf nur nicht der Eindruck erweckt werden, dass der Nutzer selbst der Hoheitsträger sei. Andere Wappen, wie z.B. Stadtwappen, sind NICHT nach §124 OWiG geschützt.
Darüber hinaus können Wappen aber auch unter dem Namensrecht nach § 12 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geschützt sein.
Das bedeutet, sobald Wappen die sogenannte Verkehrsgeltung erhalten (d.h. den Schutz einer Marke), sind sie als Kennzeichen mit Namensfunktion geschützt. Dies dürfte durch die Veröffentlichung bei nahezu allen Kommunalwappen der Fall sein, wohl aber eher nicht bei Privatwappen.
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